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231 islamfeindliche Straftaten im ersten Halbjahr 2026

Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag richteten sich von Januar bis Juni neun Taten gegen Moscheen; 127 Tatverdächtige wurden ermittelt, Festnahmen gab es keine. Wegen einer technischen Umstellung im polizeilichen Meldedienst seien die Zahlen unvollständig und mit den Vorjahren nicht vergleichbar.

Die amtlichen Zahlen

Resmî Tutum

Nach der Antwort der Bundesregierung vom 4. August 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden dem Bundeskriminalamt für Januar bis Juni 2026 im Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ 231 politisch motivierte Straftaten gemeldet, 33 davon im Internet. 194 Taten wurden dem Phänomenbereich rechts zugeordnet, 12 der ausländischen und 10 der religiösen Ideologie; 15 entfielen auf die sonstige Zuordnung. [1]

Resmî Tutum

89 Taten waren Volksverhetzung, 16 Gewaltdelikte – sämtlich Körperverletzungen –, 13 Sachbeschädigungen, 11 Nötigungen oder Bedrohungen und 11 Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Neun Taten richteten sich gegen Moscheen. Ermittelt wurden nach Angaben der Bundesregierung 127 Tatverdächtige; Festnahmen gab es keine. [1]

Resmî Tutum

Die Bundesregierung betont, dass die Zahlen für 2026 vorläufig und mit den Vorjahren nicht vergleichbar sind: Wegen der technischen Weiterentwicklung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes hätten die Länder für 2026 bislang weniger Sachverhalte gemeldet als in den Vorjahren; seit der Umstellung am 1. Juni 2026 werde sukzessive nachgemeldet. [1]

Nach Bundesländern

Resmî Tutum

Die Anlage zur Antwort führt alle 231 Taten einzeln mit dem Bundesland des Tatorts auf. Nach der Auszählung durch DinAtlas entfallen die meisten Fälle auf Baden-Württemberg (41), gefolgt von Hamburg (30), Brandenburg (23), Hessen und Rheinland-Pfalz (je 18), Thüringen (16), Berlin (15) und Bayern (13). Schleswig-Holstein und Sachsen verzeichnen je 10, Bremen und Niedersachsen je 8, Nordrhein-Westfalen 7, Sachsen-Anhalt 6, das Saarland 5 und Mecklenburg-Vorpommern 3 Taten. [1]

Editör Notu

Die Verteilung zeigt die bislang von den Ländern an das BKA gemeldeten Fälle; sie zeigt nicht, in welchem Land Islamfeindlichkeit stärker verbreitet ist. Wegen der von der Bundesregierung genannten technischen Umstellung können die Meldungen der Länder unterschiedlich unvollständig sein – für das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen sind etwa nur 7 Fälle erfasst. Die Länderzahlen, die die DinAtlas-Karte für Deutschland zeigt, beruhen auf dieser Liste.

Das erste Quartal und die Vorjahre

Resmî Tutum

Bereits in ihrer Antwort vom 16. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hatte die Bundesregierung für das erste Quartal 2026 mit Stichtag 30. April 104 islamfeindliche Straftaten genannt. Drei Menschen wurden leicht verletzt, je einer in Brandenburg, Bayern und Hamburg; es gab keine Schwerverletzten und keine Todesopfer. Vier Taten richteten sich gegen Moscheen; ermittelt wurden 57 Tatverdächtige, Festnahmen oder Haftbefehle gab es nicht. Die aktualisierten Jahreszahlen lauten nach derselben Antwort 2.115 Taten für 2024 und 1.828 für 2025; 2025 wurden 879 Taten im Internet begangen, 58 richteten sich gegen Moscheen. [2]

Resmî Tutum

Die Antwort an die Grünen nennt außerdem Halbjahreszahlen, jeweils zum letzten Tag des Zeitraums abgefragt: 279 und 641 Taten im ersten und zweiten Halbjahr 2023, 429 und 593 im Jahr 2024 sowie 489 und 543 im Jahr 2025. Die 231 Taten des ersten Halbjahrs 2026 sind nach Angaben der Bundesregierung damit nicht vergleichbar. [1]

Meldungen wegen Diskriminierung

Resmî Tutum

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erfasste nach derselben Antwort im ersten Halbjahr 2026 178 Fälle antimuslimischer Diskriminierung: 58 im Arbeitsmarkt, 42 bei privaten Dienstleistungen und dem Zugang zu Gütern, je 13 in Bildung und Wohnungsmarkt sowie 12 im Bereich Justiz und Polizei. Unter den Meldungen mit Ortsangabe stehen Nordrhein-Westfalen (43), Berlin (26) und Bayern (23) vorn. Auch diese Angaben gelten als vorläufig. [1]

Erfassungslücken und offene Anfragen

Resmî Tutum

Die Bundesregierung erklärt, „antimuslimisch“ oder „muslimfeindlich“ sei kein recherchierbarer Katalogwert des Meldedienstes; beauskunftet würden nur Fälle des Unterthemenfelds „Islamfeindlich“. Materielle Schäden islamfeindlicher Straftaten werden statistisch nicht erfasst, und eine künftige Erfassung ist nicht geplant. [2][1]

Kaynağın Aktardığı

Am 19. Oktober 2026 veröffentlichte die Fraktion Die Linke zwei neue Kleine Anfragen zum zweiten und dritten Quartal 2026. Gefragt wird nach einer Aufschlüsselung der Taten nach Datum, Ort, Bundesland und Delikt sowie nach Angriffen auf Moscheen, Verletzten, Sachschäden, Ermittlungsverfahren und Verurteilungen. Die Antworten der Bundesregierung liegen noch nicht vor. [3][4]

Einschätzung von DinAtlas

DinAtlas Yorumu

Aus Sicht von DinAtlas zeigen die amtlichen Zahlen nur einen Teil der Bedrohung, der Musliminnen, Muslime und Moscheen in Deutschland ausgesetzt sind. Die Bundesregierung räumt selbst ein, dass die Daten für 2026 unvollständig sind; ein antimuslimisches Motiv wird nicht eigens erfasst, Schäden an Moscheen werden gar nicht gezählt. Neun Angriffe auf Moscheen und 127 Tatverdächtige in sechs Monaten ohne eine einzige Festnahme werfen ernste Fragen nach dem Schutz der Betroffenen und der Verfolgung der Täter auf. Für das Recht der Muslime auf gleichen Schutz hält DinAtlas eine vollständige und zeitnahe Erfassung dieser Taten einschließlich der Schäden an Moscheen für notwendig und wird die Antworten der Bundesregierung zum zweiten und dritten Quartal verfolgen. [1][2]

Kaynaklar4

Her paragraf, ne tür bir ifade olduğunu ve hangi kaynağa dayandığını gösterir.

  1. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6705 – Antimuslimische Vorfälle im ersten Halbjahr 2026 (Drucksache 21/7478)

    Devlet YayınıDeutscher Bundestag2026-08-04Erişim: 2026-10-26

    https://dserver.bundestag.de/btd/21/074/2107478.pdf

    Kullanım Dayanağı: Federal Meclis’in resmî basılı belgesi; rakam ve açıklamalar kaynak gösterilerek kendi sözlerimizle aktarılır (UrhG § 5).

  2. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5917 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2026 (Drucksache 21/6530)

    Devlet YayınıDeutscher Bundestag2026-06-16Erişim: 2026-10-26

    https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf

    Kullanım Dayanağı: Federal Meclis’in resmî basılı belgesi; rakam ve açıklamalar kaynak gösterilerek kendi sözlerimizle aktarılır (UrhG § 5).

  3. Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2026 (Drucksache 21/8699)

    Devlet YayınıDeutscher Bundestag2026-10-19Erişim: 2026-10-26

    https://dserver.bundestag.de/btd/21/086/2108699.pdf

    Kullanım Dayanağı: Federal Meclis’in resmî basılı belgesi; rakam ve açıklamalar kaynak gösterilerek kendi sözlerimizle aktarılır (UrhG § 5).

  4. Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2026 (Drucksache 21/8701)

    Devlet YayınıDeutscher Bundestag2026-10-19Erişim: 2026-10-26

    https://dserver.bundestag.de/btd/21/087/2108701.pdf

    Kullanım Dayanağı: Federal Meclis’in resmî basılı belgesi; rakam ve açıklamalar kaynak gösterilerek kendi sözlerimizle aktarılır (UrhG § 5).